Servicekraft mit Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz
Servicekraft mit Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz
Tätigkeit: Servieren der Speisen & Getränke, Tische ein- und abdecken,
Voraussetzung: gültige Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz, schnelles & ordentlisches Arbeiten, sehr gute Deutschkenntnisse, ein angenehmes Erscheinungsbild (keine sichtbaren Piercings / Tattoos), Erfahrungen im Bereich Gastronomie / Service
Schwarze Hose und weißes Shirt / Hemd sind bei der Arbeit zu tragen.
Dauer: ab sofort, längerfristig,
Lohn: 8,00 € / Stunde
Lohnauszahlung erfolgt über criteria.
Voraussetzung ist eine Anmeldung bei criteria mit: aktueller Lohnsteuerkarte, Studienbescheinigung, Pass / Visum, Krankenkassenkarte,
Büro: Schillerstraße 7, 10625 Berlin
AN - Fon.: 030 787711-11
Mail: info@criteria-jobs.de
Internet: www.criteria-jobs.de
